Gefahrensymbole auf Haushaltsreinigern und ihre Bedeutung

Gefahrensymbole auf Haushaltsreinigern und ihre Bedeutung

Seit dem 1. Juni 2015 finden sich auf Haushaltsreinigern neue Gefahrensymbole. Die internationale Neuregelung dient zur Vereinheitlichung von Warnsymbolen auf chemischen Produkten. Dies soll Verbrauchern helfen, Risiken für die Gesundheit beim Umgang mit chemischen Mitteln besser und schneller einzuschätzen. Allerdings tragen manche Zeichen mehr zur Verwirrung als zum leichteren Verständnis bei. Lesen Sie hie, was Sie darüber wissen sollten!

Wofür stehen die Warnzeichen generell?

Gefahrensymbole auf Haushaltsreinigern informieren über Risiken und Gefahren, die von der Verwendung eines Produktes ausgehen können. Als gefährlich gilt also ein Produkt, das bei Kontakt beispielsweise ätzend oder reizend wirkt. Zum Beispiel kann ein Toilettenreiniger mit Zitronensäure ein Warnzeichen tragen, weil dieser Inhaltsstoff bei längerer Berührung Hautreizungen hervorruft.

Generell teilt man gefährliche Chemikalien in drei Gruppen ein:

  • physikalisch-chemische Gefahren (explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich usw.)
  • gesundheitsschädliche Eigenschaften (giftig, krebserregend, reizend, ätzend etc.)
  • umweltgefährdende Eigenschaften (umweltgefährlich)

Weist ein Produkt oder eine chemische Substanz auch nur eine dieser gefährlichen Eigenschaften auf, muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet sein.

In der Regel muss die Kennzeichnung von Chemikalien folgende Elemente enthalten: Gefahrensymbol, Gefahrenbezeichnung (z.B. gesundheitsschädlich), Gefahrenauslöser (Stoff-Bezeichnung), Risiko-Sätze (z.B. „reizt die Augen“) und Sicherheitsratschläge (z.B. „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“).

Warum wurden neue Gefahrensymbole eingeführt?

Die neue Regelung wurde ins Leben gerufen, um Verbrauchern das Erkennen und Deuten von Gefahrensymbolen wesentlich zu erleichtern. So sollen die neuen Zeichen gleich auf den ersten Blick darauf hinweisen, welche Risiken bei der Verwendung eines Produkts bestehen und wie groß diese sind. Und das unabhängig von Kulturzugehörigkeit, Sprachkenntnis und Bildungsstand.

Die Basis für die neuen Warnsymbole bildet das Kennzeichnungssystem der Vereinten Nationen für chemische Stoffe und Gemische, auch Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien genannt (GHS = Globally Harmonized System of Classifikation, Labelling and Packaging of Chemicals).

Schon 1992 wurde die GHS-Verordnung auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro ausgearbeitet. Das Europäische Parlament verabschiedete allerdings erst im Jahr 2008 einen entsprechenden Beschluss: Demnach müssen Einzelstoffe seit 2010 mit den neuen Symbolen versehen sein, während Gemische erst seit 2015 nach dem neuen Kennzeichnungssystem deklariert sein müssen.

Damit wurde das bisher gültige System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nach 67/548/EWG (Stoff-Richtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungs-Richtlinie) vom GHS abgelöst. Es findet innerhalb der Europäischen Union nicht nur Anwendung auf Chemikalien, sondern auch auf Wasch-, Pflege und Reinigungsmittel, die gefährliche chemische Substanzen enthalten.

Wie lange dürfen Produkte mit alten Warnsymbolen noch verkauft werden?

Herstellern und Händlern wird eine Übergangsfrist vom alten zum neuen Kennzeichnungssystem eingeräumt. Produkte, die noch vor der Frist mit den gültigen Symbolen gekennzeichnet wurden, dürfen noch zwei Jahre lang zum Verkauf angeboten werden. Das gilt sowohl für chemische Mittel mit einem Inhaltsstoff als auch für solche mit mehreren chemischen Substanzen (Gemische).

Auf den Punkt gebracht: Gemische mit den altem Gefahrensymbol können noch bis 1. Juni 2017 im Verkaufsregal stehen. Nach diesem Datum dürfen Artikel mit veralteter Deklaration nicht mehr vertrieben werden.

Was ändert sich konkret?

Was seit dem 1. Dezember 2010 für chemische Produkte mit nur einem einzigen Inhaltsstoff gilt, betrifft jetzt auch Gemische. Unter Gemische sind Produkte zu verstehen, die mehr als einen Inhaltsstoff aufweisen wie Lacke, Farben oder eben Haushaltsreiniger. Die bisher gültigen und bekannten Gefahrensymbole auf Haushaltsreinigern bekommen einen neuen Anstrich oder werden durch neue Piktogramme abgelöst.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Umgestaltung von Gefahren-Piktogrammen: Die schwarzen Zeichen auf orangefarbenem Hintergrund erhalten einen neuen Look. Die Piktogramme sind zwar weiterhin schwarz, befinden sich jetzt jedoch auf einer weißen Fläche, umrandet von einer roten Raute.
  • Einführung neuer Signalwörter: Zwei neue Begriffe auf der Produktverpackung geben den Schweregrad der Gefahr an: In diesem Zusammenhang steht der Begriff „Achtung“ für einen niedrigen Gefahrengrad, während „Gefahr“ auf einen höheren Gefahrengrad hinweist.
  • Wegfall von bisherigen Signalwörtern: „leicht entzündlich“ und „reizend“ wird es künftig nicht mehr geben, ebenso wie „giftig“. Andere bekannte Warn- und Sicherheitshinweise wie „verursacht Hautreizung“ oder „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“ sind jedoch weiterhin im Gebrauch.
  • Ersatz einiger alter Symbole durch neue: Auch werden ein paar bisherige Symbole gestrichen und durch neue ersetzt. So zum Beispiel das sogenannte Andreaskreuz, ein dickes und großes X. Statt ihm finden sich künftig Zeichen, welche die Art der Gefahr präziser wiedergeben.
  • Einführung neuer Symbole: Die Liste der Warnzeichen wurde um Gasflasche, Ausrufezeichen und Korpussymbol (Mensch mit Stern = Gefahr durch krebserregende Stoffe, Gefahr für Atemwege) erweitert.
  • H-Sätze statt R-Sätze: Die sogenannten Risiko-Sätze werden durch H-Hinweise (hazard statements) abgelöst. Auch sie beschreiben die Gefahrenart und deren Schweregrad (Bsp. „Lebensgefahr bei Verschlucken.“).
  • P-Hinweise statt S-Sätze: Die Sicherheitsratschläge-Sätze werden durch sogenannte P-Hinweise (precautionary statements) ausgetauscht. P-Sätze entsprechen in ihrem Gehalt genau den alten S-Sätzen. Sie empfehlen also bestimmte Maßnahmen, um Schäden durch die Verwendung des Mittels einzugrenzen oder gänzlich zu vermeiden (Bsp. „Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.“).
  • Die Bezeichnung „Zubereitung“ wurde in „Gemisch“ umbenannt.

Das große Problem: Manche Hinweise sorgen für Verwirrung

Ob die neuen Zeichen aber auf Anhieb zum leichteren und schnelleren Verständnis von Gefahrensymbolen auf Haushaltsreinigern beitragen, ist fraglich. Ähnlich äußerte sich auch Peter Bruckhaus, Gefahrstoff-Experte vom TÜV Rheinland: „Die neuen Zeichen bergen Risiken für die Verbraucher, weil diese sie nicht kennen und nicht einordnen können. Manches ist gefährlicher, als es auf den ersten Blick aussieht.“

Diese Bedenken betreffen vor allem das neue Symbol für Gesundheitsgefahr (Korpussymbol): ein Oberkörper, der in der Mitte gespalten ist. Dieses Piktogramm ist beispielsweise auf Backofensprays oder Geschirr-Reinigungstabs abgebildet. Produkte mit diesem Warnsymbol dürfen keinesfalls verschluckt werden, da schwere Gesundheitsschäden die Folge sein können. Außerdem werden derart gekennzeichnete Mittel als karzinogen (krebserregend) und genotoxisch (erbgutverändernd) eingestuft. Wer also in Kontakt mit Chemikalien gerät, die dieses Gefahrensymbol aufweisen, hat nicht nur mit akuten, sondern auch mit zeitlich verzögerten Gesundheitsproblemen zu rechnen.

Zuvor halfen die Symbole T und T+ dem Verbraucher, giftige Substanzen von sehr giftigen zu unterscheiden. Mittel, die hochtoxische Inhaltsstoffe beinhalten, werden nun mit einem Totenkopf versehen. Alle Produkte, die früher mit einem einfachen T gekennzeichnet waren, werden jetzt aber mit dem Korpussymbol, dem neuen Warnsymbol für Gesundheitsgefahr bedruckt.

Verbraucherschützer mahnen zur Vorsicht: Ohne entsprechende Erklärung lässt sich diese Abbildung nur schwer deuten. Zudem könnte das Gesundheitsrisiko, das von diesen Mitteln ausgeht, irrtümlich als zu gering erachtet werden. So zum Beispiel beim Gebrauch eines Backofensprays: „Beim Putzen schaut man dann auch noch tief in den Ofen, um zu sehen, ob alles sauber ist“, meint Bruckhaus. Die Folge: Das Spray gelangt in die Atemwege, schädigt die Lunge und verursacht schwere Hustenanfälle. „Bei der Arbeit würde man eine Anzeige bekommen, wenn man damit ohne Mundschutz hantieren würde“, so der Gefahrstoff-Spezialist. „Der Haushalt ist dagegen ein großer ungeregelter Bereich, hier gibt es solche Vorschriften nicht.“

Tatsächlich bestätigt eine Umfrage des Online-Elternforums der Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder“, dass nur ein Bruchteil der Teilnehmer die Bedeutung der neuen Gefahrenzeichen richtig zu deuten weiß.

Die Bedeutung der neuen Warnzeichen

Da das richtige Verständnis von Gefahrensymbolen auf Haushaltsreinigern wesentlich von ihrer Kenntnis abhängt, finden Sie hier die wichtigsten Warnsymbole mit Kurzerklärung.

  1. Gas unter Druck
Gefahrensymbol: Gas unter Druck
Gefahrensymbol: Gas unter Druck

Konkret handelt es sich hier um die Darstellung einer Gasflasche. Sie symbolisiert, dass ein Behältnis unter Druck steht. Produkte mit diesem Zeichen dürfen weder eingedrückt noch Hitze ausgesetzt werden, da Explosionsgefahr besteht.

 

Produkte mit diesem Zeichen: z. B. Kohlendioxid-Patronen zur Sprudelwasser-Herstellung.

 

 

 

  1. Ätzend
Gefahrensymbol: Ätzend
Gefahrensymbol: Ätzend

Das Zeichen mit der Hand, auf die Flüssigkeit aus einem Reagenzglas tropft, warnt vor aggressiven Flüssigkeiten. Diese können ätzend wirken und Schäden an Haut, Augen sowie Metallen hinterlassen. Derart gekennzeichnete Produkte dürfen daher nur mit Schutzbrille und Handschuhen zum Einsatz kommen.

 

Produkte mit diesem Zeichen: z. B. Chlorreiniger, WC-Reiniger, Kalklöser, Bleichmittel, Abflussreiniger.

 

  1. Gesundheitsschädlich
Gefahrensymbol: Gesundheitsschädlich
Gefahrensymbol: Gesundheitsschädlich

Das Ausrufezeichen ist nicht ganz eindeutig, da es mehrere Informationen auf einmal liefert. Es weist nämlich auf einen reizenden oder gesundheitsschädlichen Effekt hin. So reizen Produkte, die das Ausrufezeichen tragen, zum Beispiel die Schleimhäute. Niedrig dosiert verursachen sie jedoch keine schwerwiegenden Gesundheitsschäden. Damit Verbraucher das Symbol mit seiner jeweiligen Bedeutung auch richtig verstehen, findet sich daneben eine Erklärung (H- und P-Satz).

 

Produkte mit diesem Zeichen: z. B. Imprägnierspray, Ceranfeld-Reiniger, Schimmelentferner.

 

  1. Gesundheitsgefahr
Gefahrensymbol: Gesundheitsgefährdend
Gefahrensymbol: Gesundheitsgefährdend

Der gespaltene Oberkörper versinnbildlicht die (mittel-)schweren Gesundheitsschäden beim Schlucken des Mittels. Reinigungsmittel mit diesem Piktogramm können nicht nur krebserregend sein, sondern auch die DNA schädigen. Kinder, die das Produkt verschlucken, schweben sogar in Lebensgefahr. Als Sicherheitsvorkehrung wird das Tragen von Schutzbrille, Mundschutz, Handschuhen und ggf. Schutzanzügen empfohlen.

 

Produkte mit diesem Zeichen: z. B. Klebestoffe mit Lösemittel, Fleckenentferner, Backofenspray.

 

  1. Leicht- bzw. Hochentzündlich
Gefahrensymbol: Leicht- oder hochentzündlich
Gefahrensymbol: Leicht- oder hochentzündlich

Chemische Mittel, auf denen das Feuersymbol abgedruckt ist, weisen auf leicht- oder hochentzündliche Inhaltsstoffe hin. In der Nähe sollten sich also keinerlei Wärmequellen wie offenes Feuer befinden. Auch Zigaretten oder andere Tabakwaren dürfen nicht in unmittelbarer Nähe geraucht werden, da Brandgefahr durch Funkenflug besteht. Betroffene Behältnisse müssen dicht verschlossen sein und brandsicher gelagert werden.

 

Produkte mit diesem Zeichen: z. B. Pflegemittel für Fußböden, Bodenreiniger, Teppichreiniger.

 

  1. Umweltgefährdend
Gefahrensymbol: Umweltgefährdend
Gefahrensymbol: Umweltgefährdend

Das Zeichen mit dem kahlen Baum und toten Fisch warnt vor den Umweltschäden, die ein Produkt auslösen kann. Aus diesem Grund dürfen Reinigungsmittel mit diesem Gefahrensymbol unter keinen Umständen ins Abwasser oder in den Hausmüll geraten. Es darf nur im Sondermüll entsorgt werden.

 

Produkte mit diesem Zeichen: z. B. Desinfektionsmittel, diverse Reinigungsmittel, Lösungsmittel.

 

  1. Explosionsgefahr
Gefahrensymbol: Explosionsgefährlich
Gefahrensymbol: Explosionsgefährlich

Das Symbol mit der detonierenden Bombe weist auf enthaltene Chemikalien hin, die durch Hitze, Reibung, Stöße oder Schläge explodieren könnten. Glücklicherweise sind explosionsgefährliche Stoffe in der Praxis kaum vorzufinden.

 

Produkte mit diesem Zeichen: z. B. Nitroglycerin, Sprengstoffe.

 

 

 

  1. Brandfördernd
Gefahrensymbol: Brandfördernd
Gefahrensymbol: Brandfördernd

Der Kreis mit der Flammenkrone bezieht sich auf Substanzen, die selbst nicht brennbar sind, aber brennbare Stoffe anzünden und bestehende Brände fördern können.

 

Produkte mit diesem Zeichen: z. B. Unkrautsalze mit Natriumchlorat, Wasserstoffperoxid, Chlortabletten.

 

 

 

  1. Giftig / tödlich
Gefahrensymbol: Giftig / tödlich
Gefahrensymbol: Giftig / tödlich

Das Totenkopf-Symbol ist in seiner Bedeutung unmissverständlich. Die Chemikalie kann schon in kleinsten Mengen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen oder gar zum Tod führen, sobald sie eingeatmet, verschluckt oder über die Haut in den Körper gelangt. Auch geht mit diesen Mitteln eine karzinogene, genotoxische und fortpflanzungsgefährdende Wirkung einher. Aus gesetzlichen Gründen unterliegen solche Produkte jedoch gewissen Verkaufsbeschränkungen. So dürfen giftige oder tödliche Chemikalien nur mit einer Giftbezugsbewilligung erstanden werden. Zudem darf man sie nicht im Supermarkt oder Versandhandel verkaufen.

 

Produkte mit diesem Zeichen: z. B. Insektizide, Benzin, Formaldehyd, Steinpflege-Mittel.

 

Allgemeine Ratschläge zum Umgang mit Haushaltsreinigern

Nicht nur die Kenntnis der neuen Gefahrensymbole auf Haushaltsreinigern ist eine gute Hilfe, um Unfälle im Haushalt zu vermeiden. Generell sollten bei der Verwendung von Reinigungsmitteln auch einige Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Im Folgenden finden Sie wichtige Tipps für den Umgang mit chemischen Haushaltsmitteln.

  • Schützen Sie gefährdete Körperstellen immer mit Schutzbekleidung wie Mundschutz, Gummihandschuh, Schutzbrille usw.
  • Damit die austretenden Dämpfe des Haushaltsreinigers nicht in die Atemwege gelangen, sollten Sie beim Putzen lüften.
  • Mischen Sie keinesfalls die Reste von Reinigungsmitteln miteinander. Ungeahnte chemische Reaktionen könnten die Folge sein.
  • Ist die Putzarbeit erledigt, ist es ratsam, die Hände sorgfältig zu waschen.
  • Achten Sie auf eine sachgemäße Entsorgung der Putzmittel.
  • In Haushalten mit Kindern sollten Reinigungsmittel in einem verschließbaren Schrank gelagert werden.
  • Kommt es zu einer Vergiftung, gilt es sofort den Giftnotruf des jeweiligen Bundeslandes oder die Feuerwehr zu alarmieren.

Was tun, wenn das Kind Reinigungsmittel verschluckt hat?

Nicht selten sind es allerdings Kinder, die Haushaltschemikalien schlucken. Laut Experten beläuft sich die Zahl von Vergiftungsunfällen auf 120.000 Kinder im Jahr! Glücklicherweise enden die meisten dieser Unglücksfälle glimpflich. Im Ernstfall sollten Eltern jedoch folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Fahren Sie sofort zum nächsten Krankenhaus, Kinderarzt oder alarmieren Sie den Notruf.
  3. Holen Sie Informationen bei der Giftnotrufzentrale ein, während Sie auf den Notarzt oder Krankenwagen warten.
  4. Beruhigen Sie das Kind mit geeigneten Maßnahmen (gut zusprechen, streicheln, umarmen usw.).
  5. Versuchen Sie vorsichtig, die Reste des Reinigers aus dem Mund des Kindes zu beseitigen.
  6. Lassen Sie das Kind ein wenig Wasser, Saft oder Tee trinken, um das chemische Gift zu verdünnen. Das hat sich vor allem bei Vergiftungen durch Säuren der Laugen bewährt. Auf keinen Fall dürfen sie dem Kind kohlensäurehaltige Getränke wie Cola oder Ähnliches verabreichen. Sonst könnten unvorhergesehen chemische Reaktionen eintreten. Auch von Milch sollten Sie lieber absehen, die fördert lediglich eine Giftaufnahme durch den Darm.
  7. Verätzungen und Vergiftungen über die Haut erfordern ein gründliches Auswaschen bzw. Ausspülen der betroffenen Körperstelle.
  8. Das Kind sollte sich nicht übergeben, da dies oft mit gefährlichen Folgen einhergeht. So könnten ätzende Mittel durch das Erbrechen zurück in die Speiseröhre fließen.
  9. Nehmen Sie das Putzmittel mit, damit der Notarzt gezielte Hilfsmaßnahmen ergreifen kann.

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